Das Psychologieberufegesetz PsyG

Am 1. April 2013 ist das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) in Kraft getreten. Damit haben laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) die gesundheitspolitisch wichtigen Psychologieberufe gesamtschweizerisch verbindliche Standards in der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufsausübung erhalten.

Der Regelung der Psychologieberufe – und damit der Psychotherapie – liegt ein jahrzehntelanger politischer, komplizierter Werdegang zugrunde. Einerseits sollten die öffentliche Gesundheit und der Konsumentenschutz verbessert werden. Klare Berufsbezeichnungen und geschützte Weiterbildungstitel sollten andererseits die Qualität der Berufsausübung sicherstellen. Das bedeutet, dass das PsyG die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen regelt. Die Vereinheitlichung der Berufsausübungsbestimmungen auf Bundesebene hat den Anspruch, für eine gesamtschweizerisch gleichmässig hohe Qualität von Psychotherapiebehandlungen zu sorgen.

Einer der Kernpunkte des Gesetzes sind die Anforderungen an die Studierenden. Alle Kandidat*innen, die eine Weiterbildung in Psychotherapie beginnen möchten, müssen neu ein abgeschlossenes Psychologiestudium und genügend klinische Psychologie und Psychopathologie vorweisen, damit sie zur Weiterbildung zugelassen werden. Ausländische Abschlüsse müssen von der Psychologieberufekommission (PsyKo) als gleichwertig anerkannt werden.

Als Konsequenz des PsyG wurden die in der Schweiz tätigen 60 Weiterbildungsinstitutionen zunächst provisorisch akkreditiert. Um ordentlich akkreditiert zu werden, mussten sie ihre Weiterbildungsgänge in einem aufwändigen Akkreditierungsverfahren den Qualitätskriterien des PsyG anpassen, was für einige von ihnen bedeutete, dass sie ihr Curriculum von Grund auf neugestalten mussten. Der Akkreditierungsprozess hat jedoch nicht nur Nachteile. Viele der beteiligten Institute bescheinigen dem Akkreditierungsverfahren auch ein Überdenken eingeschliffener Abläufe. Die negative Seite des Verfahrens ist, dass nicht alle Weiterbildungsgänge akkreditiert worden sind, was nicht in jedem Fall nachvollziehbar war.

Mit dem Konzept ASP Integral ist die ASP stark in den Akkreditierungsprozess involviert. Als verantwortliche Organisation begleitet sie vier Weiterbildungsinstitutionen bei der Erfüllung von Auflagen, die ihnen mit der Erteilung der Akkreditierung verordnet wurden.