Delegations- und Anordnungsmodell: Ein Vergleich

Delegiert arbeiten heisst unter ärztlicher Kontrolle arbeiten, was bedeutet, delegiert arbeitenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stehen bei einem Psychiater resp. einer Psychiaterin in einem Anstellungsverhältnis und müssen auch in deren Praxisräumen unter deren Verantwortung arbeiten. Die Abrechnung gegenüber den Krankenkassen erfolgt durch den vorgesetzten Arzt oder die vorgesetzte Ärztin. Mit der Einführung des Anordnungsmodells, das der Bundesrat am 18. März 2021 genehmigt hat, wird das Delegationsmodell, das von Anfang an als Überganslösung gedacht war, verschwinden. Das System der Delegation ist noch bis zum 31.12.2022 gültig. Danach müssen sich betroffene Psychotherapeut*innen neu orientieren.

Am 1. Juli 2022 tritt das Anordnungsmodell in Kraft, das selbstständig praktizierenden Psychotherapeut*innen ermöglicht, ihre Therapien über die Grundversicherung abrechnen zu lassen. Therapien müssen nach wie vor von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet werden. Dazu befugt sind Ärztinnen und Ärzte der allg. inneren Medizin, der Psychiatrie und Psychotherapie, der Kinderpsychiatrie und mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM, die vorerst 15 Sitzungen anordnen dürfen. Nach Ablauf der 15 Sitzungen müssen weitere 15 Sitzungen beantragt werden, die aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Berichts des anordnenden Arztes oder der anordnenden Ärztin bewilligt werden. Soll die Therapie nach 30 Sitzungen weitergeführt werden, muss ein Psychiater oder eine Psychiaterin zuhanden der Krankenkasse einen Bericht abliefern, der die Grundlage für eine weiterführende Therapie ist, die durch die Krankenkasse genehmigt werden muss. Im Fall von Kriseninterventionen dürfen alle Ärztinnen und Ärzte 10 Sitzungen anordnen, danach gilt wieder das normale Prozedere der Anordnung.