Wer kann Psychotherapeut/in werden?

Die vier- bis sechsjährige Weiterbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten bedingt einen vorgängigen Abschluss (Bachelor und Master) in Psychologie an einer Schweizer Hochschule sowie genügend Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie. Rechtliche Grundlage für die Psychotherapieweiterbildung bildet das Psychologieberufegesetz (PsyG).

Wurde das Psychologiestudium an einer ausländischen Hochschule absolviert, muss bei der Psychologieberufekommission (PsyKo) in Bern eine Äquivalenzbescheinigung beantragt werden.

Antragsteller*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen die Zulassungsbedingungen der Weiterbildungsinstitution erfüllen, deren Methode sie erlernen möchten. Die Institution muss auch überprüfen, ob genügend studienbegleitende klinische Praxis und Psychopathologie absolviert wurde. In der Regel erfolgt dann eine Einladung zum Aufnahmeverfahren, bei dem auch die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers überprüft wird. Die Institution entscheidet über Annahme oder Ablehnung eines Antrags. Eine Liste der Schweizer Weiterbildungsinstitutionen in Psychotherapie finden Sie hier.

Nach Beendigung und erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhält die Absolventin oder der Absolvent den Titel «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut». Der Titel ermöglicht, im Anstellungsverhältnis bei einem Arzt delegiert oder selbständig in eigener Praxis zu arbeiten.

Für die Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ist die Berufsausübungsbewilligung des Kantons erforderlich, auf dessen Gebiet der Beruf ausgeübt wird. Alle eidgenössisch anerkannten Psychotherapeut*innen sind im Psychologieberuferegister PsyReg eingetragen.