Die Psychotherapie-Weiterbildung

Die nicht-ärztliche Psychotherapie-Weiterbildung kann in der Schweiz nur an einem Weiterbildungsinstitut absolviert werden, dessen Weiterbildungsgang vom Bund akkreditiert worden ist.

Voraussetzung für eine Weiterbildung in Psychotherapie ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Bachelor und Master) an einer Schweizer Hochschule. Bewerber*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen zudem vor Beginn ihrer Weiterbildung ein ausreichendes Mass an Wissen der klinischen Psychologie und Psychopathologie vorweisen. Wurde das Psychologiestudium im Ausland absolviert, muss dieses von der Psychologieberufekommission (PsyKo) in Bern als gleichwertig anerkannt und schriftlich vorgelegt werden.

Umfang der Psychotherapie-Weiterbildung

Die Psychotherapie-Weiterbildung muss folgende Elemente enthalten:

  1. Wissen und Können:

mindestens 500 Einheiten

  1. Praktische Ausbildung:
  1. Klinische Praxis: mindestens 2 Jahre zu 100% in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung; davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung.
  2. Eigene psychotherapeutische Tätigkeit: mindestens 500 Einheiten; mindestens 10 abgeschlossene psychotherapeutisch behandelte, supervidierte, evaluierte und dokumentierte Fälle.
  3. Supervision: mindestens 150 Einheiten, davon mindestens 50 Einheiten im Einzelsetting.
  4. Selbsterfahrung: mindestens 150 Einheiten, davon mindestens 50 Einheiten im Einzelsetting.

Das vier- bis sechsjährige Psychotherapie-Studium führt nach erfolgreichem Abschluss zum eidgenössischen Weiterbildungstitel, der zur Ausübung des Berufes berechtigt. Die dazu benötigte Berufsausübungsbewilligung muss bei den kantonalen Gesundheitsbehörden beantragt werden.

Detailinformationen über Inhalt, Ablauf und Aufnahmebedingungen einer psychotherapeutischen Weiterbildung erteilt das ausgewählte Weiterbildungsinstitut. Die Liste der akkreditierten Weiterbildungsgänge ist hier einsehbar.