Beitritt zum IV-Vertrag für Nicht-Mitglieder
Die Psychotherapieverbände haben mit dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV einen Vertrag für die Durchführung von psychotherapeutischen Abklärungen und Behandlungen zu Lasten der Invalidenversicherung (IV), der Medizinaltarif-Kommission (MTK) und der SUVA ausgehandelt.
Interessent*innen, die dem Vertrag zwischen der IV und der ASP beitreten möchten, füllen bitte das entsprechende Gesuch aus und reichen dieses unterschrieben und mit den erforderlichen Beilagen der Geschäftsstelle ein. Dem Tarifvertrag können nur natürliche Personen beitreten, keine Organisationen.
Beitrittsvoraussetzungen
Für Psychotherapeut*innen:
- eidgenössischer Fachtitel in Psychotherapie gemäss Psychologieberufegesetz (PsyG)
- kantonale Praxisbewilligung für selbständige Psychotherapie
- Eintrag im Psychologieberuferegister (PsyReg) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
Für Personen in Weiterbildung:
- Persönliche GLN-Nummer
- Anstellungsverhältnis unter Verantwortung und Aufsicht einer anleitenden Fachperson gemäss Anhang zum Vertrag
- Einschreibung an einer gemäss KVG akkreditierten Weiterbildungsstätte
Gebühren
Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut*innen CHF 800.-
Personen in Weiterbildung CHF 200.-
Für Mitglieder ist der Beitritt kostenlos.
► Gesuch um Beurteilung für die Aufnahme auf die IV-Liste Psychotherapeut*innen
► Gesuch Personen in Weiterbildung