Das Psychologieberufegesetz PsyG
Am 1. April 2013 ist das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) in Kraft getreten. Damit haben laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) die gesundheitspolitisch wichtigen Psychologieberufe gesamtschweizerisch verbindliche Standards in der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufsausübung erhalten.
Das bedeutet, dass das PsyG die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen regelt. Die Vereinheitlichung der Berufsausübungsbestimmungen auf Bundesebene hat den Anspruch, für eine gesamtschweizerisch gleichmässig hohe Qualität von Psychotherapiebehandlungen zu sorgen.
Einer der Kernpunkte des Gesetzes sind die Anforderungen an die Studierenden. Alle Kandidat*innen, die eine Weiterbildung in Psychotherapie beginnen möchten, verfügen über ein abgeschlossenes Psychologiestudium sowie Vertiefungen in klinischer Psychologie und Psychopathologie, damit sie zur Weiterbildung zugelassen werden. Ausländische Abschlüsse werden von der Psychologieberufekommission (PsyKo) vor der Anerkennung auf Gleichwertigkeit hin geprüft.
In der Schweiz müssen Weiterbildungsinstitute, die eine psychotherapeutische Weiterbildung anbieten möchten, staatlich akkreditiert werden, damit ihre Absolvent*innen nach Abschluss der Weiterbildung die «eidgenössische Anerkennung als Psychotherapeut*in» erhalten.
Mit dem Konzept ASP Integral ist die ASP stark in den Akkreditierungsprozess involviert. Als verantwortliche Organisation begleitet sie Weiterbildungsinstitutionen im Akkreditierungsprozess und unterstützt bei derder Erfüllung von Auflagen, die mit der Erteilung der Akkreditierung verbunden sind.