Wer darf sich «Psychotherapeut*in» nennen?
Gesetzliche Grundlagen
- In der Schweiz ist die Ausübung von Psychotherapie durch das Psychologieberufegesetz (PsyG) geregelt.
Wer darf sich «Psychotherapeut*in» nennen?
- Der eidgenössischer Weiterbildungstitel «Psychotherapeutin» oder «Psychotherapeut» steht unter Titelschutz.
- Nur wer einen Master- oder gleichwertigen Abschluss in Psychologie besitzt und eine vom Bund akkreditierte psychotherapeutische Weiterbildung absolviert hat, darf sich «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut» nennen.
Psychologieberuferegister (PsyReg)
- Im PsyReg sind alle eidgenössisch anerkannten Psychotherapeut*innen eingetragen, oben genannte Kriterien erfüllen.
- Hier ist auch vermerkt, ob eine «Bewilligung zur Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung» (Berufsausübungsbewilligung) vorliegt.
Titelanmassung ist strafbar
- Titelanmassung bedeutet, dass sich jemand einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung oder eines Titels bedient, dem oder der dies nicht zusteht.
- Wer sich in Geschäftspapieren, Anzeigen aller Art oder weiteren für den geschäftlichen Verkehr bestimmten Unterlagen ohne eidgenössischen Weiterbildungstitel Psychotherapeutin oder Psychotherapeut nennt, macht sich strafbar und kann mit bis zu CHF 10'000 bestraft werden.
- Es darf weder der eidgenössisch anerkannte, noch der ausländische Weiterbildungstitel angewendet werden, sofern dieser nicht rechtmässig gemäss Vorgaben des PsyG erworben worden ist.
- Auch nur den Eindruck zu erwecken, der Weiterbildungstitel sei absolviert worden, ist rechtswidrig.
Was tun bei Feststellung einer Titelanmassung?
- Die Strafverfolgung bei unerlaubter Verwendung des Titels obliegt den Kantonen, in der Regel dem kantonalen Gesundheitsdepartement oder der Gesundheitsdirektion.
- Sie sind vom Bund beauftragt, Beschwerden wegen Verletzungen des PsyG zu beaufsichtigen und zu ahnden. Sie können informell oder via Aufsichtsbeschwerde auf eine Titelverletzung hingewiesen werden.
Abgrenzung zu nicht geschützten Titeln
- Bezeichnungen wie «Traumatherapeut*in» oder «Coach» sind rechtlich nicht geschützt und können von privaten Instituten vergeben werden.
Was bedeutet der Titel «Psychotherapeutin ASP» / «Psychotherapeut ASP» ?
- Die Titelträger*innen sind Mitglieder im Berufsverband der ASP und unterstehen Berufspflichten wie der regelmässigen Fortbildung, dem Berufsgeheimnis und der Sorgfaltspflicht.
- Sie müssen ihre therapeutische Tätigkeit transparent dokumentieren und auf einer fachlich gesicherten Basis durchführen.
- Die ASP überprüft die Aus- und Weiterbildung sorgfältig und garantiert hohe Qualitätsstandards.
- Nur Berufsverbände bieten standesrechtlichen Schutz, Ombudsstellen, Ethik- und Beschwerdekommissionen.
- Verbandsmitglieder verpflichten sich zudem zu regelmässiger Fortbildung, Supervision und Einhaltung ethischer Standards.