Beschwerdestelle für Studierende
Die ASP führt eine unabhängige und unparteiische Beschwerdestelle für Studierende.
Zuständigkeit und Beschwerdeberechtigung
Zuständig ist die Kommission für Qualitätssicherung und -entwicklung (KQSE).
Beschwerdeberechtigt sind Studierende in psychotherapeutischer Weiterbildung, die ihre Ausbildung an einer Weiterbildungsinstitution absolvieren, die Kollektivmitglied der ASP ist.
Gegenstand einer Beschwerde
Beschwerden können sich richten gegen Entscheide einer Weiterbildungsinstitution, die negative Konsequenzen für Studierende haben. Dazu gehören insbesondere:
- Nicht-Zulassung zu akkreditierten Weiterbildungsgängen
- Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen
- Nichtbestehen von Prüfungen
- Nicht-Erteilung von Weiterbildungstiteln
- Ausschluss aus dem Studium
Nicht angefochten werden können:
- Verträge, Statuten und Reglemente der Weiterbildungsinstitution
- Organisatorische Verfügungen der Weiterbildungsinstitution
- Allgemein behauptete Qualitätsmängel der gebotenen Weiterbildung
Verpflichtung der Weiterbildungsinstitutionen
Akkreditierte Weiterbildungsinstitute sind verpflichtet, eine eigene Beschwerdestelle zu führen.
► Handreichung für Studierende
► Handreichung für Weiterbildungsinstitutionen
Kontakt
Kommission für Qualitätssicherung und -entwicklung (KQSE)
ASP Sekretariat
Riedtlistrasse 8
8006 Zürich
Tel. 043 268 93 00
E-Mail: asp @ psychotherapie.ch