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Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Association Suisse des Psychothérapeutes
Associazione Svizzera degli Psicoterapeuti
Associaziun Svizra dals Psicoterapeuts

Die psychologische Psychotherapie-Weiterbildung im Detail

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Weiterbildung in Psychotherapie ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Bachelor und Master) an einer Schweizer Hochschule. Bewerber*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen zudem vor Beginn ihrer Weiterbildung ein ausreichendes Mass an Wissen der klinischen Psychologie und Psychopathologie vorweisen.


Umfang der Psychotherapie-Weiterbildung

Die Weiterbildung umfasst folgende Pflichtelemente:

Wissen und Können:

Praktische Ausbildung:

  1. Klinische Praxis: mindestens 2 Jahre zu 100% in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung; davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung.

  2. Eigene psychotherapeutische Tätigkeit: mindestens 500 Einheiten; mindestens 10 abgeschlossene psychotherapeutisch behandelte, supervidierte, evaluierte und dokumentierte Fälle.

  3. Supervision: mindestens 150 Einheiten, davon mindestens 50 Einheiten im Einzelsetting.

  4. Selbsterfahrung: mindestens 150 Einheiten, davon mindestens 50 Einheiten im Einzelsetting.


Dauer und Abschluss

Das vier- bis sechsjährige Studium führt nach erfolgreichem Abschluss zum eidgenössischen Weiterbildungstitel, der zur Ausübung des Berufes berechtigt. Die dazu benötigte Berufsausübungsbewilligung muss bei den kantonalen Gesundheitsbehörden beantragt werden.

Information zu den Weiterbildungsinstituten

Detailinformationen über Inhalt, Ablauf und Aufnahmebedingungen einer psychotherapeutischen Weiterbildung erteilt das ausgewählte Weiterbildungsinstitut.

Liste der akkreditierten Weiterbildungsgänge


Ausländische Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel

Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG ist die Psychologieberufekommission (PsyKo) zuständig.

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